JudikaturOGH

RS0080207 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 1988

Ein Abbedingen der Leistungsfreiheit nach § 2 Abs 2 VersVG kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer bereits bei Absendung des Antrages auf Abschluß einer Versicherung den Eintritt des Versicherungsfalles kannte.

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