JudikaturOGH

RS0080187 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 1989

In der bloßen Annahme der Erstprämie durch den Versicherer ist kein nachträglicher Verzicht auf die Geltendmachung der nach § 2 Abs 2 VersVG eingetretenen Leistungsfreiheit zu erblicken.

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