JudikaturOGH

RS0094962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 1988

Das Vergehen nach dem § 182 Abs 1 Z 1 StGB stellt ein abstraktes Gefährdungsdelikt dar, dessen Begehung weder die Ansteckung von Tieren, noch eine konkret gewordene Ansteckungsgefahr erfordert.

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