JudikaturOGH

RS0082822 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 1988

Nach § 2 Abs 1 Z 11 WBFG 1968 gehören zu den Gesamtbaukosten auch die Kosten der Errichtung der für Kraftfahrzeuge bestimmten Einstellplätze (Garagen) und Abstellplätze, sofern deren Herstellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen hat.

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