JudikaturOGH

RS0094739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2025

Tatobjekt des § 156 StGB ist jegliches Vermögen, das der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger des Schuldners zugänglich ist. § 156 StGB schützt auch die ausländischen Gläubiger.

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