RS0083673 – OGH Rechtssatz
Kann der Versicherungsträger aus der formlosen Übersendung des Übergabsvertrages (hier: Übermittlung einer notariell beglaubigten Abschrift des Übergabsvertrages), auf der eine ihr vom Versicherungsträger zur Verfügung gestellte, das ein Fall des § 40 ASVG vorliegt, ist die Anzeigepflicht erfüllt und zwar auch dann, wenn der Übergabsvertrag nach ein bis zwei Monaten ohne Begleitschreiben zurückgestellt wird.