Zu den dem privaten unversicherten Lebensbereich zuzurechnenden Verrichtungen zählen vor allem die notwendigen und selbstverständlichen Dinge, denen jeder Mensch völlig unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen pflegt; und zwar auch dann, wenn sie zugleich für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis vielfach sogar unentbehrlich sind (hier: Unfall auf der Fahrt zum Friseur).
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