JudikaturOGH

RS0019053 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2024

Die Frage, ob die vereinbarten Gegenleistungen des Benützungsberechtigten als Bestandzins oder als die Annahme einer eine Leihe (Bittleihe) rechtfertigender Anerkennungszins anzusehen ist, ist nach den Verhältnissen bei Vertragsabschluss zu beurteilen.

Rückverweise