JudikaturOGH

RS0028430 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juli 1988

Die zu § 23 Abs 3 AngG hinsichtlich der Abfertigung eines Angestellten entwickelten Grundsätzen können nicht schlechthin auf die Zusammenrechnungsvorschrift des § 3 Abs 1 UrlG übertragen werden.

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