RS0085447 – OGH Rechtssatz
Zulässiger Inhalt eines Gesamtvertrages im Sinne der §§ 341, 349 Abs 2 ASVG - und damit einer Zusatzvereinbarung - können aber auch Werbeverbote oder Werbebeschränkungen sein; das ergibt sich schon aus § 342 Abs 1 Z 3 ASVG.