JudikaturOGH

RS0085447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 1988

Zulässiger Inhalt eines Gesamtvertrages im Sinne der §§ 341, 349 Abs 2 ASVG - und damit einer Zusatzvereinbarung - können aber auch Werbeverbote oder Werbebeschränkungen sein; das ergibt sich schon aus § 342 Abs 1 Z 3 ASVG.

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