10ObS279/03g—OGH Entscheidung
10. Februar 2004
…entgegentreten, da auch die Richtigkeit von Tatsachenfeststellungen, die aufgrund von Offenkundigkeit von einer Tatsacheninstanz getroffen wurden, im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann (RIS Justiz RS0040046, RS0084528 [T18]). Auch die Frage, ob der Kläger aufgrund seiner körperlichen Verfassung in der Lage ist, sich selbst Mahlzeiten zubereiten zu können, betrifft den vom Obersten…