JudikaturOGH

RS0070095 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 1988

Neben einem den für die Mietzinsbildung maßgebenden Umständen entsprechenden Mietzins dürfen Baukostenbeiträge nur im Falle des § 27 Abs 2 lit a MRG in Verbindung mit § 14 Abs 1 oder § 17 WGG gefordert werden.

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