9ObA93/20x—OGH Entscheidung
17. Dezember 2020
…eines Sondervertrags wird von ihr jedoch nicht behauptet. Auch die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes findet in den Bestimmungen von Gesetzen, Verordnungen und dergleichen ihre Grenze (RS0016684). [8] 3.1. Der Wiener Landesgesetzgeber hat für Bedienstete, die der VBO 1995 unterliegen, keine Möglichkeit geschaffen, in das neue Besoldungssystem des W BedG…