JudikaturOGH

RS0100510 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Januar 2025

Von einer Aufhebung des Schuldspruchs aufgrund einer nur zugunsten des Angeklagten ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde bleibt eine - im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot nicht mehr behebbare - Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg unberührt.

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