22Bs118/25a—OLG Wien Entscheidung
24. Juni 2025
…1 StPO gefasste Beschluss aufzuheben und mit der neuen Straffestsetzung auch eine neue Entscheidung im Sinne des § 494a StPO zu treffen (RIS-Justiz RS0101886, RS0100194 [insbesondere T1, T2, T5, T7]; Jerabek , WK StPO § 498 Rz 8), aber erneut mit einem Widerruf vorzugehen. Mit seiner Beschwerde war der Rechtsmittelwerber auf…