22Bs262/25b—OLG Wien Entscheidung
14. Oktober 2025
…1 StPO gefasste Beschluss aufzuheben und mit der neuen Straffestsetzung auch eine neue Entscheidung im Sinne des § 494a StPO zu treffen (RIS-Justiz RS0101886, RS0100194 [insbesondere T1, T2, T5, T7]; Jerabek/Ropper, W K StPO § 49 8 Rz 8), aber – aus den dargestellten Gründen - erneut mit einem Widerruf…