JudikaturOGH

RS0096567 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1988

Schon vor Inkrafttreten des § 47 a StPO nF war der nicht rechtsfreundlich vertretene Privatankläger in sinngemäßer Anwendung des § 3 StPO über seine prozessualen Rechte (hier: durch Anschluß einer Rechtsmittelbelehrung zu einem Einstellungsbeschluß und Kostenbeschluß) zu belehren.

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