JudikaturOGH

RS0071859 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 1999

Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Zurücklegung der praktischen Verwendung in der rechtsberuflichen Tätigkeit bei einem (inländischen) Rechtsanwalt im Sinne des § 2 Abs 1 RAO nur in Form der vom Gesetzgeber geregelten Art des Rechtsanwaltsanwärters möglich. Die Tätigkeit als sonstiger Angestellter bei einem Rechtsanwalt kann dieses Erfordernis nicht erfüllen.

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