JudikaturOGH

RS0096953 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 1991

Die Ablehnung von Mitgliedern des Gerichtes wegen Befangenheit (§ 72 StPO) kann, weil das Verfahren darüber in §§ 73 bis 74 a StPO abschließend geregelt ist, nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde sein.

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