8Ob41/21v—OGH Entscheidung
26. Mai 2021
…betreten werden muss, aber auch zur Besichtigung der Liegenschaft durch Kauflustige (RS0021509 [T4]), ferner zur Prüfung von Gewährleistungsmängeln (RS0021509 [T2]). Es hat eine Interessenabwägung stattzufinden (RS0069506). [15] 3.2 Nach Ansicht der Vorinstanzen hat die Antragstellerin mit ihrem Anliegen, den Istzustand mit dem Baukonsens abzugleichen, keinen wichtigen Grund zum Betreten der…