JudikaturOGH

RS0051707 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2019

Im Rahmen von betrieblichen Rationalisierungsmaßnahmen oder Reorganisationsmaßnahmen etc muss der Arbeitgeber den bisherigen Arbeitnehmer im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Umschulung und Einarbeitung geben (Gestaltungspflicht).

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