JudikaturOGH

RS0031275 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 1988

Gemäß § 7 iVm § 12 UrlG sind während des aufrechten Arbeitsverhältnisses den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers betreffende Ablösevereinbarungen mit dem Arbeitgeber nichtig. Erklärungen des Arbeitnehmers über einen Verzicht auf den Verbrauch künftiger oder schon fälliger Urlaubsansprüche sind daher so lange unwirksam, als das Arbeitsverhältnis andauert; doch erlangt die bewußte Nichtinanspruchnahme des Urlaubs durch den Arbeitnehmer mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Unmöglichkeit des Urlaubsverbrauches rechtliche Bedeutung.

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