RS0085727 – OGH Rechtssatz
Kein unzumutbarer sozialer Abstieg vom einfachen Vertreter im Außendienst, der mit Musterkoffern reist, zum Angestellten in einem Büro, mag es sich dabei auch um untergeordnete Agenden ohne besondere Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit handeln.