JudikaturOGH

RS0055987 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 1988

Dem Formerfordernis des § 54 Abs 1 DSt, wonach die Beschwerde schriftlich einzubringen ist, genügt jedenfalls auch die Ablichtung des (hier handschriftlichen) Originals der Beschwerde.

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