JudikaturOGH

RS0056646 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2012

Kann im Fall der Scheidung Unterhalt nach Billigkeit im Sinne des § 69 Abs 3 EheG zugesprochen werden, begründet eine solche Beschränkung des Unterhaltsanspruchs keine Härte im Sinne des § 54 EheG.

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