JudikaturOGH

RS0003962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. April 1988

Die Pfändbarkeit noch nicht fälliger Geldforderungen gem § 299 EO bezieht sich auf sochen Bezüge, die auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und die dem Verpflichteten aus demselben andauernden Rechtsverhältnis zukommen.

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