RS0051201 – OGH Rechtssatz
§97 Abs 1 Z 3 ArbVG will alle mit der Auszahlung und Abrechnung der Bezüge zusammenhängenden Frage, wie insbesondere Probleme der bargeldlosen Lohnzahlung, des Lohnzahlungszeitraumes sowie damit in Zusammenhang stehende Fragen der Freizeitgewährung erfassen.