RS0084341 – OGH Rechtssatz
Ein Versicherter, dessen Arbeitsfähigkeit durch eine notwendige und nicht mit unzumutbaren Gefahren verbundene Krankenbehandlung (hier: noch beherrschbarer Alkoholmissbrauch) innerhalb von sechs Monaten wiederhergestellt würde, hat keinen Anspruch auf Invaliditätspension.