JudikaturOGH

RS0084341 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 2011

Ein Versicherter, dessen Arbeitsfähigkeit durch eine notwendige und nicht mit unzumutbaren Gefahren verbundene Krankenbehandlung (hier: noch beherrschbarer Alkoholmissbrauch) innerhalb von sechs Monaten wiederhergestellt würde, hat keinen Anspruch auf Invaliditätspension.

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