JudikaturOGH

RS0022089 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2024

Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich (so auch EvBl 1986/27).

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