JudikaturOGH

RS0040274 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2025

Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrenszusammenhang steht.

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