JudikaturOGH

RS0035728 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2010

Die Rechtsverfolgung von einer und gegen eine Personenmehrheit, die eine einheitliche Streitpartei bildet, vor einem Schiedsgericht setzt voraus, dass in Ansehung aller Mitglieder der einheitlichen Streitpartei eine wirksame Schiedsgerichtsvereinbarung vorliegt.

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