JudikaturOGH

RS0042743 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2025

Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zu und ist daher auch von Amts wegen auf Grund einer nur gemäß § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässigen Revision möglich und geboten.

Rückverweise