JudikaturOGH

RS0057139 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 1996

Die mögliche unterschiedliche Behandlung eines Unterhaltsverzichtes anläßlich einer Scheidung nach § 49 und 55 a EheG könnte im Ausgleichszulagenrecht im Wege einer Gesetzesänderung, nicht aber durch die Gerichte beseitigt werden (bei § 55 a EheG kommt eine Pauschalanrechnung nach § 294 ASVG nicht in Betracht).

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