RS0040836 – OGH Rechtssatz
Zusammenfassung mehrerer Verträge in einem Vertragsformular und die Zusammenfassung aller zwischen den Vertragsteilen bestehenden Verträge zu einer monatlichen Gesamtabrechnung (zur erleichterten Abwicklung und Evidenzhaltung) ist nicht geeignet, einen rechtlichen (und nicht nur wirtschaftlichen) Zusammenhang im Sinne des § 391 Abs 3 ZPO zu begründen.