8Ob9/18h—OGH Entscheidung
24. Oktober 2018
…solcher Beschluss unterliegt, weil er sich auf die Besetzung und nicht auf die Zuständigkeit bezieht, nicht den Anfechtungsbeschränkungen des § 45 JN (RIS Justiz RS0046274, zuletzt 1 Ob 88/13t). 4.1 Ballon (Die Gerichtsorganisation der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit; JBl 1987, 349, 352) hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, weil…