4Ob136/17d—OGH Entscheidung
20. Februar 2018
…wissenschaftlichen Absicherung von Werbeaussagen ist zu beachten, dass diese nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse „hinreichend belegt“ sein müssen (vgl RIS Justiz RS0051518). Im Allgemeinen bedeutet dies, dass Wirkaussagen evidenzbasiert sind, sich also an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin messen lassen können ( Ciresa , Arzneimittelwerberecht [2014] Rz 116…