JudikaturOGH

RS0041997 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2018

Gemäß § 483 Abs 3 ZPO in Verbindung mit § 513 ZPO werden durch die Zurücknahme der Scheidungsklage die darüber ergangenen Urteile der ersten und zweiten Instanz wirkungslos.

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