Die nach ständiger Rechtsprechung zulässige Möglichkeit, Bedingungen für die Ausfolgung eines Gerichtserlages im Verfahren außer Streitsachen zu setzen, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt; die Ansicht bestimmte Ausfolgungsbedingungen seien zulässig, ist daher in der Regel nicht offenbar gesetzwidrig.
Rückverweise