RS0053052 – OGH Rechtssatz
Der Ansicht, als Ausbilder im Sinne des § 15 Abs 4 lit b BAG sei auch eine Person anzusehen, die den Lehrling faktisch unterweise, ohne durch Ausbilderprüfung oder etwa nach § 3 Abs 8 BAG zur eigenverantwortlichen Ausbildung von Lehrlingen berechtigt zu sein, kann nicht beigepflichtet werden.