JudikaturOGH

RS0019505 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2019

§ 1014 ABGB gibt keinen Aufschluss darüber, welche Auslagen im einzelnen zu ersetzen sind. Da sie dispositiv ist, können nähere, auch einschränkende, etwa pauschalierende Vereinbarungen getroffen werden.

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