9ObA34/15p—OGH Entscheidung
28. Mai 2015
…hat ausgeführt, dass die Bestimmung des § 1014 ABGB dispositiver Natur ist und durch auch verschlechternde Vereinbarungen der Parteien abbedungen werden kann (RIS Justiz RS0019505). Nach den den Obersten Gerichtshof, der keine Tatsacheninstanz ist, bindenden Feststellungen des Erstgerichts die vom Berufungsgericht übernommen wurden, haben die Parteien die Vereinbarung getroffen, dass…