Ansprüche aus "zweckverfehlenden" Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit nach § 1486 Z 5 ABGB (Ablehnung von Apathy, DRdA 1986,319 ff).
…zweckverfehlenden Arbeitsleistungen inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind und der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 5 ABGB unterliegen (RS0021820; RS0021868; vgl RS0021790). [32] Die Klägerin veranlasste und erbrachte umfangreiche Sanierungsleistungen am Haus. Sie hat sich nach ihren Behauptungen um die gesamte Sanierung gekümmert und neben…
…§ 1486 Z 5 ABGB (9 ObA 157/97x; 9 ObA 39/00a; 9 ObA 87/13d; RS0021868) und § 1486 Z 6 ABGB (10 Ob 148/05w) vertreten. [24] 3.4. Die soeben dargelegten Erwägungen haben freilich…
…erstrecken, die funktionell vertraglichen Erfüllungsansprüchen ähneln oder wirtschaftlich an deren Stelle treten (jüngst etwa 10 Ob 62/16i mwN; s auch RIS Justiz RS0021868). Dies gilt ua auch für § 1486 Z 6 ABGB (10 Ob 148/05w). II.4. Nach § 1486 Z…
… 1486 Z 5 ABGB nach drei Jahren verjähre (9 ObA 39/00a, 9 Ob 291/01m = RIS Justiz RS0021868 [T1]). Auch ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist, wenn er dem in § 1486 Z 6…
…Ansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, der dreijährigen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB unterliegen (RIS-Justiz RS0021868; RS0021820). Die gegenteilige Auffassung Apathys (Anmerkung zu DRdA 1986/16, 307) wurde ausdrücklich abgelehnt (SZ 61/16). In der Entscheidung 6 Ob 51/05a setzte…
…§ 1486 Z 5 HalbS 2 ABGB nach drei Jahren verjährt (9 ObA 157/97x = DRdA 1998/38 [ Mader ]; RS0021868 [T1]; vgl auch RS0034205 [T1]). Grund hierfür ist, dass der „auf § 1431 ABGB gestützte Anspruch auf Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitsentgelt…
… 1998/38, 345 [ Mader ]; 9 ObA 39/00a, DRdA 2001/21, 257 [ Eypeltauer ]; 9 ObA 87/13d; RIS Justiz RS0021868) und § 1486 Z 6 ABGB (10 Ob 148/05w, SZ 2006/4). Auch der Bereicherungsanspruch im Zusammenhang mit irrtümlich…
…77 f). Die Bezugnahme auf § 1152 ABGB dient in erster Linie der Begründung, dass der Anspruch in drei Jahren verjährt (RIS Justiz RS0021868, RS0021820). Wenn was bei Dienstleistungen häufig der Fall sein wird die Bereicherung des Empfängers in der Ersparnis eines entsprechenden Aufwands für die Inanspruchnahme derselben Leistungen…
…verjährt aber - wie vom Revisionswerber gar nicht bestritten wird - nach ständiger Rechtsprechung in drei Jahren (§ 1486 Z 5 ABGB; SZ 61/16; Ris-Justiz RS0021868). Die Verjährungsfrist beginnt, sobald objektiv hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß mit der Erfüllung der Zusage oder Erwartung nicht mehr gerechnet werden kann. Dies ist…
…Arbeitsleistungen inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind und der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Abs 5 ABGB unterliegen (RIS Justiz RS0021868; RS0021820; RS0021790). An dieser Ansicht hält der Oberste Gerichtshof auch trotz der von einem Teil der Lehre geäußerten Kritik ausdrücklich fest (vgl 3 Ob 589…
…Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, nach herrschender Auffassung der dreijährigen Verjährungszeit nach § 1486 Z 5 ABGB (RS0021868). Auch d er auf § 1431 ABGB gestützte Anspruch auf Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitsentgelt wurde als dem in § 1486 Z…
…der auf solche Forderungen gewährten Vorschüsse in drei Jahren. Nach der Rechtsprechung unterliegen auch Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers für irrtümlich geleistete Entgelte dieser Frist (RIS-Justiz RS0021868 [T1] = 9 ObA 39/00a). Für den Fristbeginn kommt es dabei nicht auf die subjektive Kenntnis des Rückforderungsanspruchs, sondern auf die objektive Möglichkeit…
…Ansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, der dreijährigen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB unterliegen (RIS Justiz RS0021868; RS0021820). Es entspricht ebenfalls der ständigen Rechtsprechung, dass die Verjährungsfrist nicht erst dann beginnt, wenn die Erfüllung der Zusage oder Erwartung objektiv schlechthin unmöglich wurde…
…gilt, sondern dass auch Überzahlungen des Dienstgebers der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen (9 ObA 157/97x, 9 ObA 39/00a in RIS Justiz RS0021868). Dabei kann aber nicht übersehen werden, dass auch diese Zahlungen regelmäßig periodisch erfolgen und überdies ein Interessenungleichgewicht vorläge, wollte man einerseits den - durch die Fürsorgepflicht…
…inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, der dreijährigen Verjährungszeit nach § 1486 Z 5 ABGB unterliegen (RIS Justiz RS0021868; RS0021820). Die gegenteilige Ansicht Apathys (DRdA 1986, 307, 309) wurde ausdrücklich abgelehnt (SZ 61/16). Soweit im Schrifttum dennoch teilweise an der Kritik an…
…nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, unterliegen nach herrschender Auffassung der dreijährigen Verjährungszeit nach § 1486 Z 5 ABGB (SZ 61/16; Ris-Justiz RS0021868). Der auf § 1431 ABGB gestützte Anspruch auf Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitsentgelt ist ebenfalls ein Bereicherungsanspruch aus einem grundsätzlich dem § 1486 ABGB…
…nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, nach neuerer Rechtsprechung der 3 jährigen Verjährungsfrist nach § 1486 Z 5 ABGB (RIS Justiz RS0021868). Die beklagten Parteien und die Nebenintervenientin haben in ihrer Berufung die Verneinung der Verjährung durch das Erstgericht jedoch nicht bekämpft. Wurde die Einrede der Verjährung…
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