JudikaturOGH

RS0086046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 1988

Für die Ermittlung der Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte gemäß § 2 Abs 1 GSVG sind Einkünfte als Gesellschafter einer Gesellschaft mbH kein auf Grund der Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer dieser Gesellschaft verzogenes Einkommen in Sinne des § 253 b ASVG (hier:

Gewinnanteile, die auch ohne Geschäftsführertätigkeit der Versicherten ausbezahlt worden wären).

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