RS0086046 – OGH Rechtssatz
Für die Ermittlung der Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte gemäß § 2 Abs 1 GSVG sind Einkünfte als Gesellschafter einer Gesellschaft mbH kein auf Grund der Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer dieser Gesellschaft verzogenes Einkommen in Sinne des § 253 b ASVG (hier:
Gewinnanteile, die auch ohne Geschäftsführertätigkeit der Versicherten ausbezahlt worden wären).