JudikaturOGH

RS0095680 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 1988

§ 243 Abs 2 StGB zählt zu den geschützten Staatssymbolen ausdrücklich die Bundeshymne. Auf welche Art und Weise ein bestimmter Text samt Melodie zur Hymne geworden ist, ist strafrechtlich ohne Bedeutung.

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