RS0086126 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 FinStrG fällt (Anmerkung: abgesehen vom Fall einer subjektiven Konnexität gemäß § 53 Abs 3 FinStrG) nicht in die gerichtliche Zuständigkeit.
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