Gemischt genützte Räume (hier: eine Treppe) sind nur dann den Betriebsräumlichkeiten zuzuzählen, wenn sie im wesentlichen Umfang auch für betriebliche Zwecke genutzt werden.
…im vorliegenden Fall im Wesentlichen privaten Zwecken diene, verneint (vgl SSV-NF 2/2 = ZAS 1989/2 ((Gitter)), 3/16, 5/31 ua; RIS-Justiz RS0084463, RS0084671). Gegen die Richtigkeit dieser Rechtsansicht werden auch in den Rechtsmittelschriften der Klägerin keine substantiierten Einwendungen erhoben, sodass darauf nicht weiter eingegangen werden muss. Die…
…ua). An diesen Grundsätzen hat der erkennende Senat auch in der Folge festgehalten (SSV-NF 3/16, 3/146, 5/31 ua; RIS-Justiz RS0084609, RS0084463, RS0084671 mwN; vgl auch für den deutschen Rechtsbereich: Schwerdtfeger aaO Rz 255 f zu § 8 SGB VII; Krasney in Brackmann, Handbuch der SV, Gesetzliche…
…Gemischt genützte Räume im Inneren des Gebäudes (wie Treppen) zählen nur dann zu Betriebsräumlichkeiten, wenn sie im wesentlichen Umfang auch für betriebliche Zwecke genutzt werden (RS0084463). [17] 3.3 Nach dieser Rechtsprechung ist entscheidend, ob eine im Inneren eines Gebäudes liegende Treppe, über die (auch) beruflichen Zwecken dienende Räumlichkeiten erreicht werden…
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