JudikaturOGH

RS0001594 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1987

Für die Erteilung und Aufhebung der Vollstreckbarkeit ist auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren der Senatsvorsitzender als Einzelrichter berufen. Im Rechtsmittelverfahren richtet sich die Zusammensetzung der Senate nach § 11 Abs 1 ASGG.

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