JudikaturOGH

RS0002747 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1987

Jedenfalls dann, wenn die zwangsweise Übergabe der kridamäßig versteigerten Liegenschaft gemäß § 156 Abs 2 EO (unrichtig) zugunsten des Masseverwalters bewilligt wurde, ist der Gemeinschuldner legitimiert, Einwendungen dagegen mit Klage geltend zu machen.

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