RS0002747 – OGH Rechtssatz
Jedenfalls dann, wenn die zwangsweise Übergabe der kridamäßig versteigerten Liegenschaft gemäß § 156 Abs 2 EO (unrichtig) zugunsten des Masseverwalters bewilligt wurde, ist der Gemeinschuldner legitimiert, Einwendungen dagegen mit Klage geltend zu machen.