RS0094759 – OGH Rechtssatz
Unter dem Worten "Ohne Zueignungsvorsatz" im § 134 Abs 2 StGB ist nicht jedes auf "Zueignung" schlechthin gerichtete wertneutrale Vorhaben, sondern nur der strafrechtlich relevante Begriff des auf eine unwertbegründende Zueignung gerichteten Vorsatzes zu verstehen.