JudikaturOGH

RS0088556 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2009

Die Erwerbsfähigkeit eines Menschen im Sinne des § 203 ASVG ist seine Fähigkeit, unter Ausnützung der Arbeitsgelegenheiten, die sich nach seinen gesamten Kenntnissen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten auf dem ganzen Gebiet des Erwerbslebens bieten, eine Erwerb zu verschaffen.

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