JudikaturOGH

RS0084506 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2015

Dass eine Tätigkeit eine verantwortungsvolle ist, qualifiziert sie ebensowenig zu einem angelernten Beruf wie die dazu erforderliche (mit einer Lehrzeit aber nicht zu vergleichende) Einschulungszeit. (Hier: Verschieber im Dienst der österreichischen Bundesbahnen).

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