RS0084506 – OGH Rechtssatz
Dass eine Tätigkeit eine verantwortungsvolle ist, qualifiziert sie ebensowenig zu einem angelernten Beruf wie die dazu erforderliche (mit einer Lehrzeit aber nicht zu vergleichende) Einschulungszeit. (Hier: Verschieber im Dienst der österreichischen Bundesbahnen).