JudikaturOGH

RS0085721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2025

Durch die Klageerhebung tritt der Bescheid hinsichtlich des von der Klage betroffenen Anspruches zur Gänze außer Kraft. Wurde durch den Bescheid eine Leistung zuerkannt, so ist diese im Urteil zuzusprechen.

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